Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland

Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland
Gastarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland
 
Mit dem Wirtschaftsaufschwung um die Mitte der 50er-Jahre, der sich zu dem unerwarteten Wirtschaftswunder ausweitete, gingen die anfänglich hohen Arbeitslosenzahlen relativ rasch zurück, und es kam bald zu ersten Erscheinungen von Arbeitskräftemangel in einzelnen Sektoren wie z. B. in der Landwirtschaft und im Baugewerbe. Um diesem Zustand abzuhelfen, setzte die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ein. Diese vor allem aus den südeuropäischen Mittelmeerländern, später vor allem aus der Türkei in die Bundesrepublik strömenden Arbeitnehmer wurden mit offenen Armen aufgenommen. Für sie wurde der Name »Gastarbeiter« gefunden.
 
Bereits im Jahre 1964 wurde der einmillionste Gastarbeiter, ein Portugiese, in der Bundesrepublik Deutschland begrüßt. Bis 1972 verdoppelte sich diese Zahl noch und stieg auf 2 158 551. In den ersten Jahren ging es vornehmlich darum, die ausländischen Arbeitnehmer in ihre Betriebe zu integrieren und dort rechtlich abzusichern. Dadurch, dass viele Gastarbeiter ihre Familien nachholten, gewannen Fragen der Integration in die Gesellschaft und besonders die Schul- und Berufsausbildung der ausländischen Kinder zunehmend an Gewicht. Mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in der Bundesrepublik und dem Anwachsen der Arbeitslosenzahlen seit Mitte der 70er-Jahre veränderte sich bei vielen Menschen in Deutschland die Einstellung zu den ausländischen Mitbürgern.
 
Den Ausländern wurde zum Teil die Schuld an der Krise des Sozialstaats zugeschoben, soziale Spannungen entluden sich in Fremdenhass, und rechtsradikale Gruppen fanden mit Hetzkampagnen und ausländerfeindlichen Gewaltaktionen neuen Nährboden und unverhohlene Sympathien (siehe auch Extremismus: Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit im wieder vereinigten Deutschland).

Universal-Lexikon. 2012.

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